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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 17.06.2004, Aktenzeichen: 11 Sa 1754/03 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 11 Sa 1754/03

Urteil vom 17.06.2004


Leitsatz:Studentische Hilfskräfte sind als wissenschaftliche Hilfskräfte i.S.d. § 3 g BAT von der Geltung des BAT ausgenommen. Sie haben keinen Anspruch auf Eingruppierung und Vergütung nach § 22 BAT i.V.m. der Vergütungsordnung (Anlage 1a und 1b zum BAT).

Dies gilt auch im zu entscheidenden Fall eines Studenten der Informatik und Geschichte, der in unterhälftiger befristeter Beschäftigung für das Akademische Auslandsamt der Universität die Homepage der Universität für ausländische Studieninteressierte neu zu strukturieren hatte.
Rechtsgebiete:BAT
Vorschriften:BAT § 3 g, BAT § 22, BAT § 70,
Stichworte:Keine Geltung des BAT für studentische Hilfskräfte,
Verfahrensgang:ArbG Bielefeld 3 Ca 738/03 vom 10.09.2003

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