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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 16.10.2007, Aktenzeichen: 12 Sa 1006/07 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 12 Sa 1006/07

Urteil vom 16.10.2007


Leitsatz:Es ist sachlich gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn eine tarifliche Überleitungsbestimmung bei der Wahl von Stichtagen darauf abstellen, in welchen Betrieben Organisationsprozesse bereits abgeschlossen sind.

Für die Behauptung, die Organisationsprozesse seien in dem Betrieb, in dem er beschäftigt wird, nicht umgesetzt worden, trägt der klagende Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast.
Rechtsgebiete:GG, TVÜ-BA
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, TVÜ-BA § 4, TVÜ-BA § 5,
Stichworte:Stichtagsregelung, Pauschalierung,
Verfahrensgang:ArbG Gelsenkirchen 5 Ca 291/07 vom 10.05.2007

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