JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 16.05.2003, Aktenzeichen: 18 Sa 1783/01
| Leitsatz: | 1. Es entspricht grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke seiner Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt. 2. Eine Erprobungszeit von mehr als sechs Monaten entspricht nur billigem Ermessen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. 3. Es obliegt dem Arbeitgeber, diese darzulegen. |
| Rechtsgebiete: | BAT, BGB |
| Vorschriften: | BAT § 24 Abs. 1, BAT § 22, BGB § 315 Abs. 1, BGB § 315 Abs. 3, |
| Stichworte: | Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Erprobung, Eingruppierung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hamm 3 Ca 2493/00 vom 10.10.2001 |
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