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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 15.02.2006, Aktenzeichen: 18 Sa 1398/05 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 18 Sa 1398/05

Urteil vom 15.02.2006


Leitsatz:Kommt der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Ausland den Anzeige- und Nachweisverpflichtungen nach § 5 Abs. 2 EFZG nicht nach, so folgt allein hieraus bezüglich der Entgeltfortzahlungsverpflichtung kein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers, sondern nur das Zurückbehaltungsrecht aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG. Dieses endet, wenn es dem Arbeitnehmer gelingt, anderweitig zu beweisen, dass er arbeitsunfähig krank gewesen ist.
Rechtsgebiete:EFZG, BAT
Vorschriften:EFZG § 3 Abs. 1, EFZG § 4 Abs. 1, EFZG § 5 Abs. 2, EFZG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BAT § 37 a Abs. 1, BAT § 71 Abs. 1, BAT § 71 Abs. 2,
Stichworte:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erkrankung im Ausland, Erschütterung des Beweiswerts einer in der Türkei ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Zurückbehaltungsrecht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2. Satzhälfte EFZG,
Verfahrensgang:ArbG Gelsenkirchen 1 Ca 103/05 vom 05.04.2005

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