JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 14.06.2006, Aktenzeichen: 18 Sa 2183/05
| Leitsatz: | Vorsätzliche Manipulationen am Bremssystem eines betrieblichen Transportfahrzeugs, welches von einem anderen Arbeitnehmer bedient wird, sind an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Vorschriften: | BGB § 626 Abs. 1, BetrVG § 102 Abs. 1, |
| Stichworte: | Außerordentliche, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, Manipulationen am Bremssystem eines betrieblichen Transportfahrzeugs, welches von einem anderen Arbeitnehmer bedient wird, Entbehrlichkeit der Abmahnung, Anhörung des Betriebsrats, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bielefeld 1 Ca 931/05 vom 27.10.2005 |
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