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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 11.05.2005, Aktenzeichen: 18 Sa 2449/04 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 18 Sa 2449/04

Urteil vom 11.05.2005


Leitsatz:Nimmt ein Arbeitnehmer das im Interessenausgleich/Sozialplan geregelte Angebot des Arbeitgebers an, in eine Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft überzuwechseln, kann er von seinem früheren Arbeitgeber nicht verlangen, ihn bezüglich der tariflichen Urlaubsabgeltung nach § 11 Nr. 3, § 12 Nr. 3 MTV Metall so zu behandeln wie einen Arbeitnehmer, der aufgrund der Betriebsänderung zu den Bedingungen des Sozialplans durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.
Rechtsgebiete:MTV Metall, BGB
Vorschriften:MTV Metall § 12 Nr. 2, MTV Metall § 12 Nr. 3, BGB § 162, BGB § 242,
Stichworte:Urlaubsabgeltung beim Wechsel in eine Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags, Auslegung eines Tarifvertrages,
Verfahrensgang:ArbG Arnsberg 3 Ca 1275/04 vom 18.11.2004

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