JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 10.09.2003, Aktenzeichen: 18 Sa 721/03
| Leitsatz: | Der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber den Betrieb verlässt und in den folgenden zwei Monaten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von fünf Ärzten dem Arbeitgeber vorlegt, die er zeitlich lückenlos nacheinander konsultiert hat, jeweils wegen anderer Beschwerden. Die bewusste Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung ist eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags und an sich geeignet, als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB herangezogen zu werden. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich. |
| Rechtsgebiete: | EntgFG, BGB |
| Vorschriften: | EntgFG § 3 Abs. 1, EntgFG § 4 Abs. 1, EntgFG § 5 Abs. 1 Satz 2, BGB § 626 Abs. 1, |
| Stichworte: | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung der Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschung einer Erkrankung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Gelsenkirchen 4 Ca 1185/02 vom 12.03.2003 |
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