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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 09.08.2007, Aktenzeichen: 8 Sa 190/07 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 8 Sa 190/07

Urteil vom 09.08.2007


Leitsatz:1. Maßregelung bei freiwilliger Lohnerhöhung

Nimmt der Arbeitgeber von einer freiwilligen Lohnerhöhung diejenigen Arbeitnehmer aus, welche zuvor dem Beitritt zu einem "Betrieblichen Bündnis für Arbeit" mit einer Heraufsetzung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich nicht zugestimmt haben, so liegt hierin eine Maßregelung i. S. von § 612 a BGB. Die Gewährung der Lohnerhöhung kann nicht als sachlich gerechtfertigter Ausgleich für den Beitritt zum "Bündnis für Arbeit" angesehen werden.

2. Zur sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung, mit welcher die Arbeitszeit einer als Teilzeitkraft beschäftigten Versand-Sachbearbeiterin eines Logistikunternehmens aufgestockt werden soll, um eine ganzheitliche Betreuung der Touren ausschließlich durch Vollzeitkräfte zu gewährleisten.
Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Vorschriften:BGB § 612 a, KSchG § 1,
Stichworte:Lohnerhöhung, Gleichbehandlung, Maßregelung, Änderungskündigung zur Aufstockung der Arbeitszeit, Unternehmerentscheidung, Organisationskonzept, ausschließliche Beschäftigung von Vollzeitkräften im Logistikunternehmen,
Verfahrensgang:ArbG Herford 1 Ca 807/06 vom 08.12.2006
BAG 5 AZR 771/07

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