JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 09.03.2006, Aktenzeichen: 8 Sa 1891/05
| Leitsatz: | Ist der für eine Wohnungsbaugenossenschaft tätige und mit Gesamtprokura versehene Leiter des Personal-, Finanz- und Rechnungswesens nach dem Arbeitsvertrag allein zur Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern unterhalb der Sachbearbeiterebene (vornehmlich Aushilfs- und Reinigungskräfte der Wohnungsverwaltung) berechtigt, so wird die Stellung des Angestellten weder durch die so beschränkte Personalkompetenz geprägt, noch kann aus einer vom Vorstand wiederholt hingenommenen Kompetenzüberschreitung eine stillschweigende Beförderung zum leitenden Angestellten iSd § 14 Abs. 2 KSchG hergeleitet werden. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1, KSchG § 9, KSchG § 10 14 Abs. 2, |
| Stichworte: | Kündigung, verhaltensbedingte Gründe, Auflösungsantrag, leitender Angestellter, Personalkompetenz, Gesamtprokura, Beschränkung im Innenverhältnis, keine stillschweigende Ausweitung der Personalkompetenz durch Hinnahme eigenmächtiger Personalentscheidungen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bielefeld 4 Ca 309/05 vom 29.06.2005 |
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