JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 08.11.2006, Aktenzeichen: 10 Sa 1053/06
| Leitsatz: | Auch wenn im allgemeinen die Teilnahme von erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern an einer Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht ohne nähere Darlegung eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses als erforderlich angesehen werden kann, kann bei einer Schulungsmaßnahme, die im letzten Halbjahr der Amtszeit stattfindet, auf eine konkretere Darlegung der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme nicht verzichtet werden. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Vorschriften: | BetrVG § 37 Abs. 2, BetrVG § 37 Abs. 6, BetrVG § 40 Abs. 1, BGB § 611, |
| Stichworte: | Schulungsveranstaltung für Betriebsräte, Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Grundlagenschulung über Betriebsverfassungsrecht, Erforderlichkeit der Schulung im letzten Jahr der Amtszeit, Anforderungen an Darlegungslast des Betriebsrats, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bochum 3 Ca 238/06 vom 11.05.2006 |
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