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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 08.11.2005, Aktenzeichen: 19 Sa 1491/05 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 19 Sa 1491/05

Urteil vom 08.11.2005


Leitsatz:Die Entstehung des Abfindungsanspruchs nach § 1 a KSchG setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis durch die betriebsbedingte Kündigung beendet worden ist. Endet das Arbeitsverhältnis vorher durch den Tod des Arbeitnehmers, entsteht der Abfindungsanspruch nicht und kann deshalb auch nicht auf die Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB übergehen.
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 1 a, BGB § 1922 Abs. 1,
Stichworte:Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs nach § 1 a KSchG, Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die betriebsbedingte Kündigung Voraussetzung für die Entstehung des Abfindungsanspruchs,
Verfahrensgang:ArbG Siegen 1 Ca 843/05 O vom 09.06.2005

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