JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 08.07.2005, Aktenzeichen: 10 Sa 2149/04
| Leitsatz: | Die gleichzeitige Schulung mehrerer Betriebsratsmitglieder über Spezialkenntnisse kann erforderlich sein, wenn der Betriebsrat in zulässiger Weise Arbeitsgruppen oder Ausschüsse gebildet hat, die bestimmte Betriebsratsaufgaben wahrnehmen. Verantwortliche Betriebsratsarbeit kann in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen nur dann geleistet werden, wenn alle Ausschussmitglieder über Mindestkenntnisse für die mit ihrem Amt verbundenen Aufgaben verfügen. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Vorschriften: | BetrVG § 37 Abs. 2, BetrVG § 37 Abs. 6, BetrVG § 40, BGB § 611, |
| Stichworte: | Arbeitsentgelt für Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung, Erforderlichkeit der Schulung, konkreter, betriebsbezogener Schulungsbedarf, Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Dauer der Veranstaltung, Zahl der zu entsendenden Betriebsratsmitglieder, |
| Verfahrensgang: | ArbG Gelsenkirchen 1 Ca 604/04 vom 08.06.2004 |
Um den Volltext vom LAG-HAMM – Urteil vom 08.07.2005, Aktenzeichen: 10 Sa 2149/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-HAMM - 08.07.2005, 10 Sa 2149/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum