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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 08.02.2008, Aktenzeichen: 10 Sa 1356/07 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 10 Sa 1356/07

Urteil vom 08.02.2008


Leitsatz:1. Der Arbeitnehmer, der seine Eingruppierung durch eine aufgrund einer freiwilligen

Betriebsvereinbarung eingerichteten paritätischen Kommission nach § 7 ERA-ETV NRW vom 18.12.2003 überprüfen lässt, ist nicht gehindert, auch das Arbeitsgericht zur Überprüfung der Eingruppierung anzurufen.

Die Überprüfungsbefugnis des Arbeitsgerichts beschränkt sich nicht auf bloße Verfahrensmängel oder ein grob unbilliges Eingruppierungsergebnis.

Dies gilt mindestens dann, wenn die Eingruppierungsentscheidung der paritätischen Kommission keine ausreichende Begründung enthält.

2. Zur Eingruppierung und Bewertung der Arbeitsaufgaben eines angelernten Chemielaboranten nach § 3 ERA (Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Stufe 3 oder 4; Kooperation, Stufe 3 oder 4).
Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, BGB, ERA, ERA-ETV
Vorschriften:ZPO § 256, ArbGG § 101, BGB § 317, BGB § 319, ERA § 3, ERA § 4, ERA-ETV § 4, ERA-ETV § 7,
Stichworte:Eingruppierung, Entscheidung einer paritätischen Kommission, Überprüfungsbefugnis durch das Arbeitsgericht, Schiedsgutachten, Eingruppierung eines Chemielaboranten, Feststellungsinteresse,
Verfahrensgang:ArbG Iserlohn, 5 Ca 127/07 vom 19.06.2007

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