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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 08.02.2005, Aktenzeichen: 19 Sa 2429/04 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 19 Sa 2429/04

Urteil vom 08.02.2005


Leitsatz:Die Mitteilung der Sozialplanabfindung und des Auszahlungstermins in einem vom Geschäftsführer unterzeichneten Kündigungsschreiben ist nicht als Schuldbeitritt des Geschäftsführers auszulegen.

Eine persönliche Haftung eines Geschäftsführers gegenüber einem Altgläubiger der Gesellschaft ergibt sich nicht bereits daraus, dass er bei eintretender Zahlungsunfähigkeit noch Forderungen anderer Gläubiger erfüllt, solange keine Insolvenzverschleppung vorliegt.
Rechtsgebiete:BGB, HGB, GmbHG, InsO
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 2, BGB § 826, HGB § 130 a, HGB § 130 b, HGB § 177 a, GmbHG § 64, InsO § 92, InsO §§ 129 f.,
Stichworte:Persönliche Haftung eines Geschäftsführers bei Insolvenz,
Verfahrensgang:ArbG Detmold 2 Ca 441/04 vom 02.11.2004

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