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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 07.10.2002, Aktenzeichen: 8 Sa 1758/01 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 8 Sa 1758/01

Urteil vom 07.10.2002


Leitsatz:Gemeinsamer Arbeitgeber einer Haushaltshilfe, welche der Ehemann zur Unterstützung seiner Ehefrau bei der Haushaltsführung einstellt, sind auch ohne ausdrückliche Vereinbarung beide Eheleute, weswegen beim Tod des Ehemannes das Arbeitsverhältnis auch ohne besondere Vereinbarung mit der Ehefrau, nicht hingegen mit der Erbengemeinschaft nach dem Ehemann fortbesteht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 164, BGB § 611,
Stichworte:Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Haushaltshilfe, Eheleute als Arbeitgeber, Stellvertretung,
Verfahrensgang:ArbG Minden 1 Ca 913/01 vom 25.09.2001

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