JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Urteil vom 07.09.2007, Aktenzeichen: 4 Sa 423/07
| Leitsatz: | Der Arbeitgeber darf im Rahmen einer Änderungskündigung dem Arbeitnehmer mehrere Änderungsangebote unterbreiten und diesem die Wahl überlassen. In einem solchen Fall müssen alle Änderungsangebote hinreichend bestimmt oder jedenfalls bestimmbar sein. Ist der Inhalt eines von mehreren Änderungsangeboten weder bestimmt noch bestimmbar, führt dies zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eines der anderen - hinreichend bestimmten - Änderungsangebote unter Vorbehalt annimmt. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Vorschriften: | KSchG § 2, BGB § 145, |
| Stichworte: | Änderungskündigung, Alternativangebote, Bestimmtheit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Minden 1 Ca 822/06 vom 30.01.2007 BAG 2 AZR 859/07 |
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