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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 07.06.2006, Aktenzeichen: 18 Sa 1485/05 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 18 Sa 1485/05

Urteil vom 07.06.2006


Leitsatz:Werden in einem Betriebsteil mit 75 Arbeitnehmern die fünf wöchentlichen Arbeitstage der Arbeitnehmer nach einem rotierenden System bei der Gewährung eines freien Werktags auf sechs Werktage verteilt und gewährt der Arbeitgeber vorbehaltlos in einem Zeitraum von fast drei Jahren in den Wochen, in denen ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag fällt, den Arbeitnehmern, deren freier Werktag auf den Feiertag fällt, einen weiteren freien Arbeitstag in diesen Wochen, so kann eine Bindung des Arbeitgebers aus betrieblicher Übung eintreten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611 Abs. 1,
Stichworte:Freistellungsanspruch, betriebliche Übung,
Verfahrensgang:ArbG Hagen 2 Ca 2004/04 vom 16.06.2005

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