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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 02.11.2006, Aktenzeichen: 8 Sa 1332/05 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 8 Sa 1332/05

Urteil vom 02.11.2006


Leitsatz:Weist der vom Gericht beauftragte psychologische Sachverständige, welcher im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses die Frage der Schuldfähigkeit des Arbeitnehmers zu beurteilen hat, eine zum Explorationsgespräch mitgebrachte Vertrauensperson zurück, so kann hierin jedenfalls dann kein relevanter Verfahrensmangel gesehen werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür vorgetragen oder ersichtlich sind, dass sich die fehlende Zulassung der Vertrauensperson auf das Gutachtenergebnis ausgewirkt haben könnte.
Rechtsgebiete:BGB, KSchG, ZPO
Vorschriften:BGB § 626, KSchG § 1, ZPO § 357,
Stichworte:Kündigung, Diebstahl, eingeschränkte Schuldfähigkeit, Sachverständigengutachten, Parteiöffentlichkeit, Vertrauensperson,
Verfahrensgang:ArbG Bielefeld 3 Ca 3943/04 vom 01.06.2005

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