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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMUrteil vom 01.12.2004, Aktenzeichen: 18 Sa 1403/04 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 18 Sa 1403/04

Urteil vom 01.12.2004


Leitsatz:Die dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers im Schichtdienst an einem Feiertag schließt dessen Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG nur dann aus, wenn sich die dienstplanmäßige Freistellung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist.
Rechtsgebiete:EFZG, GewO
Vorschriften:EFZG § 2 Abs. 1, EFZG § 12, GewO § 106 Abs. 1,
Stichworte:Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers im Schichtdienst an einem Feiertag, öffentlicher Nahverkehr,
Verfahrensgang:ArbG Bielefeld 5 Ca 3250/03 vom 15.06.2004

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