Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 30.01.2006, Aktenzeichen: 4 Ta 36/05 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 4 Ta 36/05

Beschluss vom 30.01.2006


Leitsatz:1. Einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter ist in massearmen Insolvenzverfahren zur Rechtsverteidigung in einem Arbeitsgerichtsprozess Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts jedenfalls dann zu gewähren, wenn er selbst kein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist und entweder die Vertretung erforderlich erscheint oder - wie hier - der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (§ 121 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

2. Ist letzteres der Fall, so kommt es auf die Frage, ob die Beiordnung erforderlich ist, grundsätzlich nicht an. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren darf nach § 11a Abs. 2 ArbGG die Beiordnung nur unterbleiben, wenn sie entweder aus besonderen Gründen nicht erforderlich ist, oder wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich mutwillig ist.
Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, InsVV
Vorschriften:ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1, ZPO § 121 Abs. 2 Satz 1, ArbGG § 11a Abs. 1, InsVV § 5 Abs. 1,
Stichworte:Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter,
Verfahrensgang:ArbG Herford 3 Ca 473/03 vom 27.04.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-HAMM – Beschluss vom 30.01.2006, Aktenzeichen: 4 Ta 36/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-HAMM - 30.01.2006, 4 Ta 36/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum