JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Beschluss vom 27.01.2005, Aktenzeichen: 4 Sa 498/04
| Leitsatz: | 1. Für ein wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenes Verfahren darf grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden. Etwas anderes kann bei einem sog. "steckenge-bliebenen" PKH-Gesuch gelten, wenn es - wie hier - nur noch um die Frage der Bedürftigkeit des Antragstellers geht und das PKH-Gesuch vom Gericht vor Verfahrensunterbrechung infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht verbeschieden worden ist. 2. Wird der amtliche Vordruck zusammen mit den ''entsprechenden Belegen'' nicht zeitgleich mit dem PKH-Gesuch eingereicht, sondern nachgereicht, dann kann Prozesskostenhilfe rückwirkend nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern frühestens auf den Zeitpunkt des vollständigen Nachreichens der PKH-Unterlagen bewilligt werden. Die Besonder-heiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens eröffnen keine die Anforderungen des § 117 ZPO außer Acht lassende Rückwirkung des Bewilligungsbeschlusses. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 114, ZPO § 117 Abs. 2, ZPO § 117 Abs. 4, ZPO § 240 S. 1, |
| Stichworte: | PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Detmold 3 Ca 1356/03 |
Um den Volltext vom LAG-HAMM – Beschluss vom 27.01.2005, Aktenzeichen: 4 Sa 498/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-HAMM - 27.01.2005, 4 Sa 498/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum