Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 26.09.2003, Aktenzeichen: 10 TaBV 63/03 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 10 TaBV 63/03

Beschluss vom 26.09.2003


Leitsatz:Im Rahmen der Unterrichtung des Betriebsrates ist der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch ohne konkrete Rüge des Betriebsrates verpflichtet, dem Betriebsrat Bewerbungsunterlagen der Bewerber vorzulegen.

Er ist ferner verpflichtet, um den Unterrichtungsanspruch des Betriebsrates nicht leer laufen zu lassen, den Betriebsrat über diejenigen Informationen und Erkenntnisse, insbesondere über die fachliche und persönliche Eignung des Bewerbers, die sich aus mündlichen Vorstellungsgesprächen ergeben, zu unterrichten.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1, BetrVG § 99 Abs. 3, BetrVG § 99 Abs. 4, BetrVG § 100,
Stichworte:Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von Arbeitnehmern, Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers, Vorlage von Bewerbungsunterlagen, Zustimmungsverweigerungsgründe, dringende sachliche Erforderlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahmen,
Verfahrensgang:ArbG Dortmund 9 BV 15/02 vom 09.10.2002

Volltext

Um den Volltext vom LAG-HAMM – Beschluss vom 26.09.2003, Aktenzeichen: 10 TaBV 63/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-HAMM - 26.09.2003, 10 TaBV 63/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum