JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Beschluss vom 25.06.2003, Aktenzeichen: 14 Ta 341/03
| Leitsatz: | 1. Bei einem vor Eingang des PKH-Antrags abgeschlossenen klageerledigenden außergerichtlichen Vergleich kann mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden. 2. Eine Ausnahmebeschwerde der Staatskasse gegen eine gleichwohl bewilligte Prozesskostenhilfe ist in diesem Fall im Hinblick auf die vom Gesetzgeber bewusst beschränkte Beschwerdemöglichkeit und angesichts des ab 01.01.2002 geltenden § 321 a ZPO nicht gegeben. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 114, ZPO § 127 Abs. 3, |
| Stichworte: | PKH, Erfolgsaussicht, Ausnahmebeschwerde der Staatskasse, |
| Verfahrensgang: | ArbG Herne 5 Ca 178/03 vom 14.03.2003 |
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