( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 19.12.2003, Aktenzeichen: 4 Ta 605/03 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 4 Ta 605/03

Beschluss vom 19.12.2003


Leitsatz:1. Das PKH-Prüfungsverfahren dient nicht unmittelbar der Rechtsverfolgung oder der Rechtsverteidigung; sein Zweck erschöpft sich in der finanziellen Ermöglichung der Prozeßführung oder der Prozeßabwehr. Daraus folgt, daß für das PKH-Bewilligungsverfahren weder Prozeßkostenhilfe gewährt noch ein Rechtsanwalt beigeordnet werden darf. Aus den nämlichen Gründen scheiden auch eine Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und eine Anwaltsbeiordnung für das PKH-Beschwerdeverfahren aus.

2. Die PKH-Partei hat nach Erhalt des Aufforderungsschreibens nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO innerhalb der darin gesetzten Frist erneut eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck i.S.d. § 117 Abs. 4 ZPO abzugeben, wenn dies - wie im automationsunterstützten Verfahren - so vom Arbeitsgericht gefordert wird. Das Aufforderungsschreiben im automationsunterstützten Verfahren setzt in entsprechender Anwendung von § 124 Nr. 4 ZPO eine Drei-Monats-Frist zur erneuten Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Gang.

3. Die Aufhebung der Prozeßkostenhilfe gemäß § 124 Nr. 2 ZPO wegen Verletzung der nach § 120 Abs. 4 ZPO erforderlichen Mitwirkungspflicht setzt allerdings zusätzlich voraus, daß der ergebnislosen Aufforderung zur Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch eine Mahnung folgt, die im PKH-Beiheft zu dokumentieren ist (LAG Hamm, Bes. v. 02.01.2002 - 14 Ta 710/01, n.v.). Wenn der PKH-Empfänger auf diese Mahnung innerhalb einer Frist von drei Monaten (§ 124 Nr. 4 ZPO analog nicht reagiert und den amtlichen Vordruck nicht einreicht, dann erst ist eine Aufhebung der PKH-Bewilligung gerechtfertigt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 117 Abs. 4, ZPO § 120 Abs. 4, ZPO § 124 Nr. 2, ZPO § 124 Nr. 4,
Stichworte:Keine PKH für das Beschwerdeverfahren, Verletzung der Mitwirkungspflicht im PKH-Nachprüfungsverfahren,
Verfahrensgang:ArbG Dortmund 7 Ca 3887/00 vom 12.02.2003
ArbG Dortmund 7 Ca 1248/01 vom 12.02.2003

Volltext

Um den Volltext vom LAG-HAMM – Beschluss vom 19.12.2003, Aktenzeichen: 4 Ta 605/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-hamm/lag-hamm-beschluss-vom-19-12-2003-az-4-ta-60503

"LAG-HAMM - 19.12.2003, 4 Ta 605/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN