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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 18.06.2003, Aktenzeichen: 10 TaBV 4/03 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 10 TaBV 4/03

Beschluss vom 18.06.2003


Leitsatz:Kraftfahrer, die bei Frachtführern eines Speditionsbetriebes angestellt sind, werden bei der Ermittlung der Zahl der im Speditionsbetrieb zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG nicht berücksichtigt.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 7 n.F., BetrVG § 9 n.F.,
Stichworte:Anfechtung einer Betriebsratswahl, Betriebsratsgröße, Berücksichtigung von Fahrern, die bei Frachtführern des Arbeitgebers angestellt sind,
Verfahrensgang:ArbG Dortmund 1 BV 54/02 vom 04.10.2002

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