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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 16.03.2006, Aktenzeichen: 15 Sa 1570/05 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 15 Sa 1570/05

Beschluss vom 16.03.2006


Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Zahlung der Geriatriezulage gem. Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c zu Teil II Abschnitt B, AW-KrT zum Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale BMT-AW II für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt besteht nur dann, wenn Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege arbeitszeitlich überwiegen. Werden der Pflegekraft nur Tätigkeiten der Grundpflege übertragen, sind die Voraussetzungen der Geriatriezulage nicht gegeben.

2. Pflegehilfskräfte in Seniorenzentren der Arbeiterwohlfahrt dürfen seit Implementierung des Qualitätsmanagementhandbuchs "Stationäre Altenpflege" im Jahre 2001 nur noch Tätigkeiten der Grundpflege und nicht mehr der Behandlungspflege ausüben. Sie haben seitdem grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Geriatriezulage.
Rechtsgebiete:Protokollerklärung, AW-KrT zum Tarifvertrag
Vorschriften:Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c zu Teil II Abschnitt B, AW-KrT zum Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale BMT-AW II für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt,
Stichworte:Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt,
Verfahrensgang:ArbG Dortmund 10 Ca 7340/04 vom 06.07.2005

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