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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 14.05.2007, Aktenzeichen: 2 Ta 646/06 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ta 646/06

Beschluss vom 14.05.2007


Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b,
Stichworte:Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind zuständig, wenn der Kläger feststellen lassen will, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten weder fristlos noch fristgemäß beendet worden ist. Bei Klageänderung muss ggfls. erneut über die Zulässigkeit des Rechtsweges entscheiden werden,
Verfahrensgang:ArbG Münster 3 Ca 957/06 vom 22.08.2006

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