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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 13.12.2006, Aktenzeichen: 10 TaBV 72/06 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 10 TaBV 72/06

Beschluss vom 13.12.2006


Leitsatz:Auch bei psychischen Erkrankungen, deren Diagnose im Wesentlichen auf subjektiven Angaben des Patienten beruhen, bringt das ärztliche Attest regelmäßig ausreichenden Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Auch in derartigen Fällen müssen zur Erschütterung des Beweiswertes der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen.
Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG, BGB, EFZG
Vorschriften:BetrVG § 103, KSchG § 15 Abs. 1, BGB § 626 Abs. 1, EFZG § 5,
Stichworte:Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit, Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, genesungswidriges Verhalten, Erschütterung der Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer psychischen Erkrankung,
Verfahrensgang:ArbG Münster 2 BV 19/06 vom 13.07.2006

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