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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 13.05.2005, Aktenzeichen: 10 TaBV 32/04 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 10 TaBV 32/04

Beschluss vom 13.05.2005


Leitsatz:Dadurch, dass aufgrund einer Konzernbetriebsvereinbarung die Funktionsbewertung von außertariflichen Mitarbeitern von einer paritätischen Kommission vorgenommen wird, wird das Mitbestimmungsrecht des örtlichen Betriebsrats bei der konkreten Eingruppierung dieser Mitarbeiter nach § 99 Abs. 1 BetrVG weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 99 Abs. 1,
Stichworte:Eingruppierung von AT-Angestellten-Mitbestimmung des Betriebsrats, Ausschluss bzw. Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des örtlichen Betriebsrats,
Verfahrensgang:ArbG Dortmund 8 BV 70/03 vom 10.12.2003

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