JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Beschluss vom 13.05.2005, Aktenzeichen: 10 TaBV 32/04
| Leitsatz: | Dadurch, dass aufgrund einer Konzernbetriebsvereinbarung die Funktionsbewertung von außertariflichen Mitarbeitern von einer paritätischen Kommission vorgenommen wird, wird das Mitbestimmungsrecht des örtlichen Betriebsrats bei der konkreten Eingruppierung dieser Mitarbeiter nach § 99 Abs. 1 BetrVG weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 99 Abs. 1, |
| Stichworte: | Eingruppierung von AT-Angestellten-Mitbestimmung des Betriebsrats, Ausschluss bzw. Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des örtlichen Betriebsrats, |
| Verfahrensgang: | ArbG Dortmund 8 BV 70/03 vom 10.12.2003 |
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