JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Beschluss vom 13.01.2006, Aktenzeichen: 10 TaBV 65/05
| Leitsatz: | Betriebsratsmitglieder müssen sich auf ihren Anspruch auf Freistellung von anlässlich einer Schulung entstandenen Verpflegungskosten nach §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG eine Haushaltsersparnis anrechnen lassen. Dabei kann jedoch nicht pauschal ein Abzug von 20 % der Verpflegungsaufwendungen nach den früher geltenden Lohnsteuerrichtlinien vorgenommen werden, die Anrechnung richtet sich vielmehr nach der Sachbezugsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 37 Abs. 6, BetrVG § 40 Abs. 1, |
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