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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 12.02.2009, Aktenzeichen: 2 Ta 538/08 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ta 538/08

Beschluss vom 12.02.2009


Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d, ArbGG § 3,
Stichworte:Rechtsweg: Hat der Arbeitnehmer mit dem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeug einen Verkehrsunfall grob fahrlässig verursacht, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, wenn die Kaskoversicherung der Leasingfirma den Arbeitnehmer aus übergegangenem Recht auf Ersatz des von ihr regulierten Unfallschadens in Anspruch nimmt,
Verfahrensgang:ArbG Bocholt, 4 Ca 226/08 vom 19.06.2008
BAG, 5 AZB 8/09

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