( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 10.03.2006, Aktenzeichen: 10 TaBV 154/05 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 10 TaBV 154/05

Beschluss vom 10.03.2006


Leitsatz:Bei der Anschaffung und Nutzung eines PC nebst Zubehör für den Betriebsrat kann auf konkrete Darlegungen der Erforderlichkeit nicht verzichtet werden. Bloße Arbeitserleichterungen, Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen können die Erforderlichkeit der Anschaffung eines PC nebst Zubehör für den Betriebsrat nicht begründen.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 25 Abs. 1, BetrVG § 29, BetrVG § 30, BetrVG § 33 Abs. 1, BetrVG § 33 Abs. 2, BetrVG § 37 Abs. 6, BetrVG § 40 Abs. 1, BetrVG § 40 Abs. 2,
Stichworte:Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats PC nebst Zubehör Schulungsveranstaltung Erforderlichkeitordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats,
Verfahrensgang:ArbG Dortmund 5 BV 28/05 vom 10.08.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-HAMM – Beschluss vom 10.03.2006, Aktenzeichen: 10 TaBV 154/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-hamm/lag-hamm-beschluss-vom-10-03-2006-az-10-tabv-15405

"LAG-HAMM - 10.03.2006, 10 TaBV 154/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN