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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 07.07.2003, Aktenzeichen: 10 TaBV 85/03 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 10 TaBV 85/03

Beschluss vom 07.07.2003


Leitsatz:Im Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG, das lediglich die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle überprüft und einem besonderen Beschleunigungsgrundsatz unterliegt, kann vom Antragsgegner nicht gleichzeitig die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle beantragt werden.
Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Vorschriften:ArbGG § 98, BetrVG § 111,
Stichworte:Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung, Personalabbau in Wellen,
Verfahrensgang:ArbG Bielefeld 4 BV 29/03 vom 05.05.2003

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