( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 07.03.2003, Aktenzeichen: 4 Ta 609/02 



LAG-HAMM – Aktenzeichen: 4 Ta 609/02

Beschluss vom 07.03.2003


Leitsatz:1. Aus Gründen des Vertrauensschutzes darf das Gericht die ihm bekannten und für seine Entscheidung maßgebenden Angaben der Partei zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht nachträglich abweichend bewerten. Dabei macht es keinen Unterschied, daß nachträglich nicht der Richter nach §§ 119, 114 ZPO, sondern aufgrund der Zuständigkeitsregelung in § 20 Nr. 4 Buchst. c RPflG an seiner Stelle der Rechtspfleger entscheidet.

2. Diese Grundsätze, die zur nachträglichen Ratenzahlungsanordnung entwickelt worden sind, lassen sich auch auf die Fallgestaltungen übertragen, bei denen das Gericht bei der PKH-Bewilligung der PKH-Partei versehentlich oder rechtsirrig nicht aufgegeben hat, zum Bestreiten der Verfahrenskosten gemäß § 115 Abs. 2 ZPO einen Einmalbetrag aus dem Vermögen einzusetzen, soweit es das sog. Schonvermögen übersteigt (hier: 10% der Kündigungsabfindung).
Rechtsgebiete:BSHG, RPflG, ZPO
Vorschriften:BSHG § 88 Abs. 2 Ziff. 8 Hs. 2, BSHG § 88 Abs. 3, RPflG § 20 Nr. 4 Buchst. c, ZPO § 115 Abs. 2, ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1 Hs. 1, ZPO § 124 Nr. 3 Hs. 1,
Stichworte:Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei Abänderungsentscheidung,
Verfahrensgang:ArbG Hamm 4 Ca 662/02 vom 23.08.2002

Volltext

Um den Volltext vom LAG-HAMM – Beschluss vom 07.03.2003, Aktenzeichen: 4 Ta 609/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-hamm/lag-hamm-beschluss-vom-07-03-2003-az-4-ta-60902

"LAG-HAMM - 07.03.2003, 4 Ta 609/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN