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JuraForum.deUrteileLAG-HAMMBeschluss vom 01.03.2006, Aktenzeichen: 10 Ta 21/06 

LAG-HAMM – Aktenzeichen: 10 Ta 21/06

Beschluss vom 01.03.2006


Leitsatz:Ein Beschlussverfahren, das das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer Unternehmen nach § 18 Abs. 2 BetrVG zum Gegenstand hat, ist in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Festsetzung des Gegenstandswerts in Wahlanfechtungsverfahren zu bewerten. Dabei ist maßgeblich auf die Größe des Gemeinschaftsbetriebs nach § 9 BetrVG abzustellen.
Rechtsgebiete:RVG, BetrVG
Vorschriften:RVG § 23 Abs. 3, RVG § 33, BetrVG § 1 Abs. 2, BetrVG § 18 Abs. 2, BetrVG § 19,
Stichworte:Gegenstandswert im BeschlussverfahrenVorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs bei drei Unternehmen,
Verfahrensgang:ArbG Detmold 1 BV 20/05 vom 30.12.2005

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