JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMM > Beschluss vom 01.03.2006, Aktenzeichen: 10 Ta 21/06
| Leitsatz: | Ein Beschlussverfahren, das das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer Unternehmen nach § 18 Abs. 2 BetrVG zum Gegenstand hat, ist in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Festsetzung des Gegenstandswerts in Wahlanfechtungsverfahren zu bewerten. Dabei ist maßgeblich auf die Größe des Gemeinschaftsbetriebs nach § 9 BetrVG abzustellen. |
| Rechtsgebiete: | RVG, BetrVG |
| Vorschriften: | RVG § 23 Abs. 3, RVG § 33, BetrVG § 1 Abs. 2, BetrVG § 18 Abs. 2, BetrVG § 19, |
| Stichworte: | Gegenstandswert im BeschlussverfahrenVorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs bei drei Unternehmen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Detmold 1 BV 20/05 vom 30.12.2005 |
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