JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 09 / 2007
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| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Leiharbeitnehmer, Einstellung, Eilbedürftigkeit, Gegenstandswert |
| Leitsatz: | Der Gegenstandswert für den Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Einstellung eines Leiharbeitnehmers gemäß § 99 IV BetrVG entspricht dem Entgelt, welches der Arbeitgeber für eine zweimonatige Leihe des betroffenen Arbeitnehmers aufzuwenden hat. Der Gegenstandswert für den Feststellungsantrag nach § 100 II 3 BetrVG bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern dem Entgelt, welches der Arbeitgeber für eine zweimonatige Leihe des betroffenen Arbeitnehmers aufzuwenden hat. Eine Herabsetzung des Gegenstandswerts allein deshalb, weil gleichzeitig über eine Mehrzahl gleichartiger Fälle zu entscheiden ist, kommt regelmäßig nicht in Betracht. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 8 Ta 10/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Ausgliederung, beigestellte Arbeitnehmer, passives Wahlrecht |
| Leitsatz: | 1. Werden Arbeitnehmer im Rahmen einer auf Dauer angelegten Ausgliederung eines Betriebsteils einem anderen Arbeitgeber ohne zeitliche Begrenzung überlassen, dann sind diese Arbeitnehmer im Betrieb, in dem sie tätig sind, auch passiv wahlberechtigt und bei der Größe des Betriebsrats nach § 9 BetrVG zu berücksichtigen, wenn im Zeitpunkt der Betriebsratswahl eine konkrete Rückkehrperspektive für die Dauer der bevorstehenden Wahlperiode nicht besteht. 2. Die "Gestellung" von Arbeitnehmern im Rahmen der Ausgliederung eines Betriebsteils ist mit der Arbeitnehmerüberlassung nicht gleichzusetzen. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 8 TaBV 17/06 | |