JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 04 / 2007
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| Rechtsgebiete: | ArbGG, AGG, BetrVG |
| Leitsatz: | Die Einigungsstelle ist nicht im Sinne von § 98 ArbGG offensichtlich unzuständig für die Regelung des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG sowie zur Festlegung der Beschwerdestelle und ihrer Organisation, soweit Beschwerden von Arbeitnehmern im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG betroffen sind. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 3 TaBV 6/07 | |