JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 10 / 2006
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| Rechtsgebiete: | BetrVG, GKG |
| Leitsatz: | Bei einem Verfahren, das der Arbeitgeber nach § 78 a Abs. 4 Nr. 2 BetrVG eingeleitet hat, ist in der Regel der volle Streitwertrahmen des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG auszuschöpfen, da mit dem Antrag die Auflösung eines bereits kraft gesetzlicher Fiktion (§ 78 a Abs. 2 S.1 BetrVG) begründeten unbefristeten Arbeitsverhältnisses begehrt wird. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 7 Ta 18/06 | |