JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 10 / 2005
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| Rechtsgebiete: | KSchG, ArbGG |
| Leitsatz: | Dem Arbeitgeber, der basierend auf der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gekündigt und erst danach die Massenentlassung gegenüber der Arbeitsagentur angezeigt hat, ist für den Zeitraum vor Erlass des Urteils des EuGH vom 27.1.2005 (EuZW 2005, 145) Vertrauensschutz zu gewähren, sodass die Kündigungen nicht wegen Verstoßes gegen §§ 17 ff KSchG unwirksam sind. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 6 Sa 13/05 | |