JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 05 / 2005
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| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage |
| Leitsatz: | Der Arbeitnehmer muss sich im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG nicht in entsprechender Anwendung von § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen. Dies gilt auch für Verschulden einer Einzelgewerkschaft bei Prozessvollmacht für die DGB-Rechtsschutz GmbH oder Verschulden der DGB-Rechtsschutz GmbH selbst. Auch für die Frage der Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 5 Abs. 3 S. 1 KSchG findet keine Zurechnung von Vertreterverschulden statt. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 4 Ta 27/04 | |