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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht HamburgVerkündungsdatum05 / 2005 

Landesarbeitsgericht Hamburg

Entscheidungen 05 / 2005



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LAG-HAMBURG – Beschluss, 4 Ta 27/04 vom 18.05.2005

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Leitsatz:Der Arbeitnehmer muss sich im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG nicht in entsprechender Anwendung von § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen. Dies gilt auch für Verschulden einer Einzelgewerkschaft bei Prozessvollmacht für die DGB-Rechtsschutz GmbH oder Verschulden der DGB-Rechtsschutz GmbH selbst.

Auch für die Frage der Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 5 Abs. 3 S. 1 KSchG findet keine Zurechnung von Vertreterverschulden statt.
Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 4 Ta 27/04




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