JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 01 / 2005
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG, ArbGG |
| Leitsatz: | Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem § 9 KSchG kann bei einem Chefredakteur nicht allein auf die Tatsache gestützt werden, dass der Tendenzschutz die Auflösung gebiete. Die Auflösung ist nur gerechtfertigt, wenn objektive Verstöße gegen die Vorgaben des Tendenzbetriebes vorliegen. Allein Meinungsverschiedenheiten über die Gestaltung einer Zeitschrift reichen nicht aus. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 2 Sa 51/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 8 Sa 74/04 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Anpassung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung |
| Leitsatz: | 1. Eine betriebliche Altersversorgung, die auf einen Tarifvertrag beruht, steht selbst dann unter dem Vorbehalt der Änderung des Tarifvertrages, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist. 2. Wegen Krankheit ist eine Tarifnorm nur dann unwirksam, wenn durch die Anwendung der anerkannten Auslegungsregeln kein Regelungssachverhalt ermittelt werden kann. 3. Eine Änderung des Tarifvertrages, welche sich lediglich auf das Ausmaß künftiger Erhöhungen beschränkt, bedarf keines triftigen oder sachlichen Grundes. Die Änderung ist lediglich am Willkürverbot zu messen. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 5 Sa 32/04 | |
| Rechtsgebiete: | 1.RGG, SGB VI, DV PWM, ArbGG, EGZPO, ZPO, EStG, BetrAVG |
| Leitsatz: | 1. § 10 Abs. Ziffer 1 des 1.RGG verlangt für die Berechnung des fiktiven Nettoentgeltes nach Steuerklasse III nur, dass der Versorgungsempfänger am Tag des Beginns der Ruhegeldzahlung einen Anspruch auf Kindergeld hat, nicht die tatsächlichen Inanspruchnahme. 2. Dieser Anspruch kann von der Familienkasse auch rückwirkend festgestellt werden. Rechtskräftige Entscheidungen der Familienkasse und ggf. des Vormundschaftsgerichts binden Zivilgerichte. 3. Wird in einer Dienstvereinbarung die Zahlung einer Vorruhestandsleistung bis zu dem Tag zugesagt, an dem die Voraussetzungen für eine Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen, ist damit in der Regel auch die - vorgezogene - Altersrente für langjährig Versicherte i.S.d. § 36 SGB VI erfasst. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 5 Sa 99/02 | |