JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 12 / 2004
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| Rechtsgebiete: | BetrVG, BRAGO, ArbGG |
| Leitsatz: | Der Antrag des Arbeitsgebers gemäß § 99 Abs 4 BetrVG ist regelmäßg mit zwei Bruttomonatsverdiensten des Arbeitnehmers, dessen Einstellung ersetzt werden soll, zu bewerten. Der Antrag gemäß § 100 Abs 2 BetrVG ist regelmäßig mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 4 Ta 26/04 | |