JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 10 / 2001
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Bei der Erteilung einer Entgeltabrechnung handelt es sich um eine unvertretbare Leistung. Im Verfahren nach § 888 ZPO tritt ein erledigendes Ereignis dann ein, wenn der Gläubiger eine Leistung der Schuldnerin als Erfüllung annimmt, auch wenn diese Leistung tatsächlich keine ordnungsgemäße Erfüllung der Schuld bedeutet. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 5 Ta 16/01 | |