JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 07 / 2001
Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Leitsatz: | Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil beginnt spätestens dann zu laufen, wenn der Rechtsanwalt die Sache zur Vorbereitung des Einspruchs vorgelegt bekommt, weil die Nachprüfung der Frist zu diesem Zeitpunkt keine routinemäßige Büroarbeit mehr ist, sondern die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozesshandlung. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 1 Ta 3/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Aufgrund einer Verurteilung zur Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen kann nach § 888 ZPO nur eine Beschäftigung zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen, nicht aber eine solche, die den bisherigen Arbeitsumständen und der bisherigen Arbeitsaufgabe entspricht, verlangt werden, wenn sich weder aus dem Tenor noch aus dem zur Auslegung des Tenors heranzuziehenden sonstigen Inhalt des Titels (Tatbestand und Entscheidungsgründe) ergibt, dass der Titel einen solchen weitergehenden Inhalt haben soll. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 1 Ta 5/01 | |