JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 06 / 2001
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | Wird neben dem Kündigungsschutzantrag durch einen gesonderten Klagantrag die Zahlung des Entgelts für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung verlangt, ist der Wert der Klaganträge zu addieren. Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts geht der Wert des Zahlungsantrages nicht im Wert des Kündigungsschutzantrages auf. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 6 Ta 11/01 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, ArbGG |
| Leitsatz: | Ein Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 KSchG ist nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, weil ein solcher Antrag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem von § 12 Abs. 7 erfassten Kündigungsschutzverfahren steht und Sinn und Zweck des § 12 Abs. 7 ArbGG einer Streitwerterhöhung durch einen Auflösungsantrag entgegenstehen (gegen LAG Berlin, LAGE Nr. 119 b zu § 12 ArbGG Streitwert). |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 2 Ta 12/01 | |
"Landesarbeitsgericht Hamburg - Entscheidungen 06 / 2001 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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