JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 05 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Leitsatz: | 1. Im Verhältnis zwischen alter und neuer Gesamtbetriebsvereinbarung gilt das Ablösungs- und nicht das Günstigkeitsprinzip. 2. § 77 Abs. 3 BetrVG gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. Aus einer tarifvertraglichen Regelung, die bestimmt, dass im Kalenderjahr erbrachte Sonderleistungen wie Jahresabschlussvergütungen, Weihnachtsgeld u.ä. als Sonderzuwendungen auf eine tariflich vorgesehene Sonderzuwendung auch dann anzurechnen sind, wenn die betrieblichen Sonderleistungen aufgrund von Betriebsvereinbarungen, betrieblicher Übung oder Einzelarbeitsvertrag beansprucht werden können, ergibt sich eine derartige Zulassung ergänzender Betriebsvereinbarungen. Diese Zulassung ermöglicht entsprechende Betriebsvereinbarungen auch für den Zeitraum nach Inkrafttreten des Tarifvertrages. 3. Eine derartige tarifvertragliche Regelung bewirkt darüber hinaus keine Regelungssperre nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG, da der Tarifvertrag aufgrund der Anrechnungsvorschrift betriebsvereinbarungsoffen ist. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 7 Sa 65/99 | |
| Rechtsgebiete: | HRG |
| Leitsatz: | Führt ein gemeinsamer Irrtum der Parteien über das zutreffende Beendigungsdatum bei Einhaltung der Frist von fünf Jahren gemäß § 57 c Abs. 2 HRG bei Berücksichtigung von Mutterschutzfristen und Erziehungsurlauben nach § 57 c Abs. 6 Ziffer 3 HRG dazu, dass eine Befristungsdauer von fünf Jahren (zuzüglich der Dauer der Mutterschutzfristen und Erziehungsurlaube) überschritten wird, kann es sein, dass nach den Umständen des Einzelfalles unter Anwendung der Regeln über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage kein unbefristeter Vertrag zustande kommt. Das Arbeitsverhältnis kann vielmehr schon vor Erreichung des ausdrücklich vereinbarten Zeitpunkts zu dem Zeitpunkt enden, der sich bei zutreffender Berechnung der Frist ergeben hätte. |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 5 Sa 7/01 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB, ZPO, ArbGG |
| Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 4 Sa 4/01 | |