JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMBURG > Urteil vom 28.02.2008, Aktenzeichen: 8 Sa 2/08
| Leitsatz: | Das in § 18 des Gesetzes zur Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts "pflegen & wohnen" begründete (große) Rückkehrrecht beinhaltet einen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages, kein Gestaltungsrecht, durch welches der Berechtigte in der Lage wäre durch einseitige Erklärung ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Eine analoge Anwendung von 18 II 2 AnstErrG auf Mitarbeiter, die im Zuge der Privatisierung des gesamten Pflegebereichs auf einen privaten Rechtsträger übergegangen sind, ist ausgeschlossen, nachdem eine (eventuelle) Regelungslücke durch Artikel 2 des zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts "pflegen & wohnen" geschlossen worden ist. Gesetzlicher Rückkehranspruch zu einem öffentlichen Arbeitgeber. |
| Rechtsgebiete: | AnstErrG |
| Vorschriften: | AnstErrG § 18 Abs. 2 Satz 2, |
| Stichworte: | Zum Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst der Hansestadt Hamburg nach Teilüberführung einer Anstalt öffentlichen Rechts in private Trägerschaft, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hamburg, 28 Ca 209/07 vom 05.12.2007 |
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