JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMBURG > Urteil vom 14.06.2002, Aktenzeichen: 3 Sa 37/02
| Leitsatz: | 1. Art. 33 Abs. 2 GG greift nicht nur bei Neueinstellungen, sondern bei jeder Besetzung einer freien Stelle ein. 2. Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, wenn für das Bewerbungsverfahren Anforderungen aufgestellt werden, die geeignete und befähigte Bewerberinnen und Bewerber ausschließen. 3. Eine Vergabeentscheidung, die sich an anderen als den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien orientiert, kann verfassungsmäßig sein, wenn hierfür Gründe bestehen, die ihrerseits verfassungsrechtlich getragen sind und deshalb wegen ihrer gleichrangigen Geltung eine Einschränkung des Art. 33 Abs. 2 GG rechtfertigen können. Von der Exekutive können solche Art. 33 Abs. 2 GG einschränkenden Auswahlkriterien ohne gesetzgeberische Konkretisierung nur dann bei der Stellenbesetzung zugrunde gelegt werden, wenn sie sich im Rahmen der Auflösung der Konkurrenz der unterschiedlichen Verfassungsnormen als einzig mögliche Regelungen ergeben. Ist das nicht der Fall, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, die die Güterabwägung zwischen Art. 33 Abs. 2 GG und den anderen verfassungsrechtlichen Gründen vornimmt. 4. Hiernach bedeutet ein Beschluss der Exekutive, dass aus Gründen der Haushaltslage generell externe Bewerber von den Dienststellen nur dann in das Bewerbungsverfahren einbezogen werden dürfen, wenn dem zuvor von vorgesetzter Stelle zugestimmt worden ist (sogenannter "Einstellungsstopp"), eine Verletzung der Rechte der externen Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG. |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Vorschriften: | GG Art. 33 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hamburg 28 Ga 3/02 vom 28.03.2002 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom LAG-HAMBURG – Urteil vom 14.06.2002, Aktenzeichen: 3 Sa 37/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-HAMBURG - 14.06.2002, 3 Sa 37/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum