JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMBURG > Beschluss vom 26.05.2008, Aktenzeichen: 5 TaBV 8/07
| Leitsatz: | 1. Die gesetzlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Zugangskontrolle von Passagieren, § 5 Abs. 1 LuftSiG, einerseits und sonstigen Personen, § 8 Abs. 1 Nr. LuftSiG, andererseits vor Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Verkehrsflughafen sind im Wesentlichen gleich. 2. Knüpft der Entgeltrahmentarifvertrag für die Eingruppierung am Merkmal des Umfangs der erforderlichen Einarbeitungszeit/Ausbildung an, ist eine nach der jeweiligen Gruppe differenzierende unterschiedliche Eingruppierung der mit der Kontrolle befassten Mitarbeiter nicht gerechtfertigt. |
| Rechtsgebiete: | LuftSiG, BertVG |
| Vorschriften: | LuftSiG § 5 Abs. 1, LuftSiG § 8 Abs. 1, BertVG § 99 Abs. 4, |
| Stichworte: | Eingruppierung, Flughafenzugangskontrolle, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hamburg, 2 BV 26/06 vom 18.01.2007 |
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