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JuraForum.deUrteileLAG-HAMBURGBeschluss vom 26.05.2008, Aktenzeichen: 5 TaBV 8/07 

LAG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 TaBV 8/07

Beschluss vom 26.05.2008


Leitsatz:1. Die gesetzlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Zugangskontrolle von Passagieren, § 5 Abs. 1 LuftSiG, einerseits und sonstigen Personen, § 8 Abs. 1 Nr. LuftSiG, andererseits vor Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Verkehrsflughafen sind im Wesentlichen gleich.

2. Knüpft der Entgeltrahmentarifvertrag für die Eingruppierung am Merkmal des Umfangs der erforderlichen Einarbeitungszeit/Ausbildung an, ist eine nach der jeweiligen Gruppe differenzierende unterschiedliche Eingruppierung der mit der Kontrolle befassten Mitarbeiter nicht gerechtfertigt.
Rechtsgebiete:LuftSiG, BertVG
Vorschriften:LuftSiG § 5 Abs. 1, LuftSiG § 8 Abs. 1, BertVG § 99 Abs. 4,
Stichworte:Eingruppierung, Flughafenzugangskontrolle,
Verfahrensgang:ArbG Hamburg, 2 BV 26/06 vom 18.01.2007

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