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JuraForum.deUrteileLAG-HAMBURGBeschluss vom 17.12.2008, Aktenzeichen: 5 TaBV 8/08 

LAG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 TaBV 8/08

Beschluss vom 17.12.2008


Leitsatz:1. Die Betriebspartner eines Betriebes eines nichttarifgebundenen Arbeitgebers werden in § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG legitimiert, tarifvertraglich auf die Betriebsebene delegierte Abweichungsbefugnisse durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen entsprechend eventueller inhaltlicher Vorgaben auszufüllen.

2. Solche von den Grundsätzen des ArbZG über § 7 Abs. 3 ArbZG abweichende Betriebsvereinbarungen können jedoch nicht über die Einigungsstelle erzwungen werden.
Rechtsgebiete:ArbZG
Vorschriften:ArbZG § 7 Abs. 3, ArbZG § 7 Abs. 3 Satz 2,
Stichworte:Arbeitszeit, Einigungsstelle, Mitbestimmung,
Verfahrensgang:ArbG Hamburg, 27 BV 16/07 vom 09.05.2008

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